Договор об обработке данных
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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
ENTWURFSGERÜST — NICHT VERWENDEN, OHNE ES ZU ERSETZEN.
Dieser Text ist eine GLIEDERUNG nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO und kein
Vertrag. Er benennt, was in jeden Abschnitt gehört, formuliert aber
keine Klauseln. Vor der Verwendung durch eine Rechtsanwältin oder
einen Rechtsanwalt prüfen und vollständig ausformulieren lassen —
ein vollständig aussehender, aber ungeprüfter Vertrag ist
gefährlicher als kein Vertrag: Kunden nehmen ihn an, und die Haftung
bleibt beim Anbieter.
Bearbeiten im Betriebsportal unter Rechtstexte → AVV. Sobald der
Text geändert wird, meldet das System bei allen Mandanten, die bereits
angenommen haben, dass eine erneute Annahme fällig ist.
1. Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
(Art. 28 Abs. 3 Satz 1) Welche Leistung wird erbracht, auf welcher
vertraglichen Grundlage, für welche Laufzeit, und wann endet die
Verarbeitung.
2. Art und Zweck der Verarbeitung
Welche Verarbeitungsvorgänge der Anbieter im Auftrag vornimmt
(Speichern, Auslesen, Übermitteln, Löschen …) und zu welchem Zweck.
3. Art der personenbezogenen Daten und Kategorien betroffener Personen
Welche Datenarten (z. B. Kontaktdaten, Rechnungsdaten,
Beschäftigtendaten) und wessen Daten (z. B. Kunden, Beschäftigte,
Lieferanten des Verantwortlichen).
4. Weisungsrecht des Verantwortlichen
(lit. a) Verarbeitung nur auf dokumentierte Weisung; Umgang mit
Weisungen, die der Anbieter für rechtswidrig hält; wer weisungsbefugt
ist.
5. Vertraulichkeit
(lit. b) Verpflichtung der eingesetzten Personen auf Vertraulichkeit
und auf die Einhaltung der Datenschutzvorgaben.
6. Technische und organisatorische Maßnahmen
(lit. c, Art. 32) Die Maßnahmen zum Schutz der Daten — als Anlage mit
Datum, damit sie fortgeschrieben werden kann, ohne den Vertrag zu
ändern.
7. Weitere Auftragsverarbeiter
(lit. d) Ob und unter welchen Bedingungen Unterauftragsverarbeiter
eingesetzt werden, wie über Änderungen informiert wird, und wie
widersprochen werden kann. Eine aktuelle Liste gehört dazu — mit
Name, Leistung und Ort der Verarbeitung.
8. Unterstützung bei Betroffenenrechten
(lit. e) Wie der Anbieter bei Auskunft, Berichtigung, Löschung,
Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch unterstützt.
9. Unterstützung bei den Pflichten des Verantwortlichen
(lit. f) Unterstützung bei Art. 32 bis 36 — insbesondere bei
Meldungen nach Art. 33 (Datenschutzverletzung) samt Fristen und
Kontaktweg.
10. Löschung oder Rückgabe nach Vertragsende
(lit. g) Was mit den Daten geschieht, in welcher Frist, in welcher
Form sie zurückgegeben werden, und welche gesetzlichen
Aufbewahrungspflichten davon unberührt bleiben.
11. Nachweise und Überprüfung
(lit. h) Welche Nachweise der Anbieter vorlegt (Zertifikate, Berichte)
und wie eine Überprüfung abläuft — Ankündigung, Umfang, Kosten.
12. Ort der Verarbeitung
Wo die Daten verarbeitet werden. Bei Verarbeitung ausserhalb der EU/des
EWR: auf welcher Grundlage (Angemessenheitsbeschluss,
Standardvertragsklauseln) und mit welchen zusätzlichen Maßnahmen.
13. Schlussbestimmungen
Vorrang, Form von Änderungen, Haftung, anwendbares Recht.